Kinder sind alle Personen bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres, die im juristischen Sinn für ihre Handlungen so gut wie noch keine Eigenverantwortlichkeit tragen. (laut der gültigen Jugendgesetzgebung).
ÄltereMenschen, die nicht mehr in einem Vollzeitarbeitsverhältnis stehen, werden zusammenfassend als Senioren (von lateinisch–senior, älter) bezeichnet.